Tschechische Staatsbürger, die bei der Senatswahl nicht in ihrem üblichen Wahllokal wählen können, dürfen einen voličský průkaz (Wahlausweis) beantragen. Ein schriftlicher oder elektronischer Antrag muss beim zuständigen Amt bis Freitag, 2. Oktober 2026, 16:00 Uhr eingehen. Persönlich kann der Antrag bis Mittwoch, 7. Oktober, 16:00 Uhr gestellt werden. In Plzeň ist das Stadtbezirksamt am Ort Ihres ständigen Wohnsitzes zuständig.
Ein Antrag auf Papier benötigt eine amtlich beglaubigte Unterschrift. Elektronisch ist die Beantragung über die eigene datová schránka oder über das Bürgerportal mit verbundener Datenbox möglich. Bei persönlicher Antragstellung nehmen Sie Ihren Ausweis mit. Geben Sie bei der Senatswahl am besten an, ob Sie den Wahlausweis für die erste, zweite oder beide Runden benötigen.
Mit dem Senats-Wahlausweis darf man nur im eigenen Wahlkreis wählen, in dem die Wahl stattfindet. Die diesjährige Senatswahl in Plzeň betrifft Wahlkreis 9, nicht den Stadtbezirk Plzeň 2–Slovany. Für die gleichzeitig stattfindende Kommunalwahl am 9.–10. Oktober werden keine Wahlausweise ausgestellt; dort wählt man am Wohnort. Das Titelbild zeigt weder ein echtes Dokument noch einen konkreten Antrag.
Quellen: das Portal der öffentlichen Verwaltung zu Fristen und Antrag sowie die amtlichen Informationen des Stadtbezirks Plzeň 8 zu den Wahlkreisen; geprüft am 1. Oktober 2026.
