Bis zum 30. September 2026 muss der ČSSZ ein Antrag auf postalische Zusendung des gedruckten Bescheids zur Rentenanpassung im Januar 2027 zugehen. Die tschechische Sozialversicherungsverwaltung erinnerte in einer Mitteilung vom 14. September an diese Frist. Später eingegangene Anträge gelten erst für eine folgende Rentenanpassung.
Die Frist betrifft Rentenbezieher, die den Bescheid per Post an ihre Adresse erhalten möchten und dies noch nicht beantragt haben. Ein früherer, nicht zurückgenommener Antrag muss nicht wiederholt werden. Das offizielle Formular im ePortal der ČSSZ lässt sich elektronisch absenden; ein unterschriebenes Papierformular kann auch bei einer Sozialversicherungsstelle abgegeben werden. Maßgeblich ist der Eingang bei der ČSSZ, daher reicht ein gewöhnlicher Postversand am letzten Tag möglicherweise nicht aus.
Seit 2026 werden Papierbescheide nicht mehr automatisch an alle verschickt. Der elektronische Bescheid ist nach Anmeldung im ePortal kostenlos abrufbar und wird automatisch an ein persönliches tschechisches Datenpostfach geschickt. Einen kostenlosen Ausdruck gibt es persönlich bei einer Sozialversicherungsstelle. Der Postversand kostet eine Gebühr; für vor dem 1. Januar 1955 Geborene entfällt sie.
Quellen: ČSSZ-Mitteilung vom 14. September und offizielles Formular, geprüft am 30. September.
