Ab 1. Oktober 2026 ändern sich die Regeln für die Berechnung der tschechischen staatlichen Sozialleistung superdávka. Das Arbeitsamt erläuterte die Änderungen am 24. September: Alleinerziehende mit einem Kind unter 15 Jahren zählen künftig zu den besonders schutzbedürftigen Haushalten; bislang lag die Altersgrenze bei sieben Jahren. Das kann im Einzelfall die Berücksichtigung von Wohnkosten verbessern, bedeutet aber nicht automatisch mehr Geld für alle.
Die anerkannten Wohnkosten werden künftig nach Bezirken statt nach drei Größenklassen von Gemeinden bestimmt. Das Existenzminimum für eine alleinstehende erwachsene Person steigt von 4.860 auf 5.500 Kč; die Beträge für Kinder bleiben unverändert. Die endgültige Leistung hängt weiterhin von den individuellen Verhältnissen des Haushalts ab.
Wer die Leistung bereits erhält, muss allein wegen dieser Änderungen keinen neuen Antrag stellen. Bei der regulären Überprüfung im Oktober sind Einkommen und bezahlte Wohnkosten für Juli bis September 2026 sowie gegebenenfalls weitere Änderungen nachzuweisen. Das Arbeitsamt empfiehlt die Einreichung über das Kundenportal Jenda, in dem sich der Bearbeitungsstand verfolgen lässt.
Quellen: Mitteilung des Arbeitsamts vom 24. September und Informationen des MPSV, geprüft am 30. September.
