Die tschechischen Kommunalwahlen finden am Freitag, 9. Oktober 2026, von 14:00 bis 22:00 Uhr und am Samstag, 10. Oktober, von 08:00 bis 14:00 Uhr statt. Neben tschechischen Staatsbürgern dürfen Bürger anderer EU-Mitgliedstaaten wählen, wenn sie spätestens am 10. Oktober 18 Jahre alt werden und in der betreffenden Gemeinde einen ständigen oder registrierten vorübergehenden Aufenthalt haben.
Wahlberechtigte Bürger anderer EU-Staaten müssen im Zusatz zum ständigen Wählerverzeichnis stehen. Wenn Sie noch nicht eingetragen sind, beantragen Sie die Eintragung beim zuständigen Gemeinde- oder Stadtbezirksamt bis Mittwoch, 7. Oktober, 16:00 Uhr. In Plzeň ist Ihr Stadtbezirksamt zuständig. Wer bereits für frühere Kommunalwahlen eingetragen wurde und die Voraussetzungen weiterhin erfüllt, muss in der Regel keinen neuen Antrag stellen; den Eintrag können Sie beim Amt prüfen lassen. Für einen persönlichen Antrag bringen Sie einen EU-Personalausweis oder Reisepass sowie einen Aufenthaltsnachweis mit.
Dies betrifft Kommunalwahlen. Die Staatsangehörigkeit eines Nicht-EU-Staates allein begründet kein Wahlrecht; das kommunale Wahlrecht anderer EU-Bürger gilt nicht für die tschechischen Senatswahlen. Das Bild ist eine allgemeine Illustration, keine Aufnahme dieser Wahl.
Quellen: das Portal der öffentlichen Verwaltung zur Eintragung und Frist, das Innenministerium zur Wahl 2026 und das Informationsportal des Innenministeriums für Ausländer; geprüft am 1. Oktober 2026.
