Im September schlug die Kommission den EU KIDS Act als europäischen Ansatz zum Schutz von Kindern in digitalen Diensten vor. Vorgesehen sind eigenständige Konten in sozialen Netzwerken ab 15 Jahren und betreuter Zugang für 13- bis 14-Jährige über Erziehungsberechtigte.
Weitere Vorschläge betreffen Grenzen für abhängig machendes Design, standardmäßig private Profile Minderjähriger und datenschutzfreundliche Altersprüfungen. Auch Videoplattformen, Onlinespiele und Chatbots für Minderjährige werden erfasst.
Für Familien und Schulen in Tschechien ist dies eine wichtige politische Entwicklung. Der amtliche Artikel beschreibt die Vorlage an Parlament und Rat zur gesetzgeberischen Beratung; er belegt nicht, dass diese Altersgrenzen bereits gelten.
