Die Europäische Kommission meldete den Start des zweiten jährlichen Migrationsmanagementzyklus am 6. November und schlug einen Solidaritätspool für 2027 vor. Sie führt Tschechien unter den Ländern mit drohendem Migrationsdruck und unter jenen auf, die wegen kumulierter Belastungen über fünf Jahre mit einer erheblichen Migrationssituation konfrontiert sind.
Laut Kommission erlaubt die zweite Kategorie einem Staat, eine vollständige oder teilweise Verringerung seines Beitrags zum künftigen Pool zu beantragen. Dessen Umfang und die nationalen Beiträge muss der Rat der EU noch vereinbaren. Öffentlich und rechtlich verbindlich werden die Beiträge nach Angaben der Kommission mit dem Ratsbeschluss.
Die Bewertung betrifft Staaten und die Verteilung von Unterstützung zwischen ihnen. Die Mitteilung enthält keinen Beschluss über eine automatische Beitragsbefreiung Tschechiens oder eine Änderung individueller Aufenthaltsrechte beziehungsweise des vorübergehenden Schutzes.
Der Kommissionsbeschluss vom 6. November sieht die Anwendung ab dem 1. Januar 2027 vor. Nach Artikel 5 tritt er am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft; Anwendung und Inkrafttreten sind unterschiedliche Zeitpunkte.




